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Abgrenzung Antrag ad incertas personas - invitatio ad offerendum: Tanken an Selbstbedienungstankstelle
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K füllt an der Selbstbedienungstankstelle der Pächterin P den Tank seines Autos mit Kraftstoff auf.
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Konsens: Übereinstimmung des wirklichen Willens
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich und schickt K ein Angebot über €890. K weiß, dass V eigentlich €980 haben will. Bei der Annahme vertippt sich K ebenfalls und antwortet: „Mit €98 bin ich einverstanden“. V erkennt den Tippfehler des K.
Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.