Jurafuchs

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Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Fehlende Verfügungsbefugnis

einfach
schwer80 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Über das Vermögen des V ist ein Insolvenzverfahren eröffnet. V möchte noch schnell eine wertvolle Vase zu Geld machen und verkauft und übereignet diese an K.

Einordnung

Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Fehlende Verfügungsbefugnis

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