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Error in persona bei Anstiftung („Rose-Rosahl-Fall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Rose (R1) verspricht Rosahl (R2) eine Belohnung, wenn er S tötet. Dies könne er tun, wenn sich S abends auf dem Nachhauseweg befindet. R2 legt sich auf die Lauer. Als R2 den H sieht, erschießt er ihn, weil er ihn im Dunkeln für S hält.
Einordnung
Obwohl er schon vor über 150 Jahren entschieden wurde, hat der vom Preußischen Obertribunal entschiedene Rose-Rosahl-Fall nichts von seiner Relevanz für das Studium verloren. Er gehört zu den absoluten Lieblingen der Prüfungsämter, da in dem Fall gleich drei Fragen behandelt werden, die den Prüflingen Schweißperlen auf die Stirn treiben. Wie wirkt sich ein Irrtum des Täters im Hinblick auf Identität seines Opfers (=error in persona) auf den Vorsatz des Täters aus? Inwiefern spielt dieser Irrtum für den Anstifter des Täters eine Rolle? Und auch für die Behandlung der bis heute zwischen Literatur und Rechtsprechung streitigen Frage nach dem systematischen Verhältnis von Totschlag und Mord bietet der Fall eine gute Grundlage.
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