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Zulässigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach Verurteilung

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Gegen den vielfach vorbestraften T wird erneut Anklage erhoben. Aus diesem Anlass ordnet die Polizei die Anfertigung von Fingerabdrücken nach § 81b Alt. 2 StPO an. T erhebt Widerspruch, wird aber vor Erlass des Widerspruchsbescheids in derselben Sache rechtskräftig verurteilt.

Einordnung

Zulässigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach Verurteilung

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