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Beweisperson – Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht bei Verlöbnis sowie Einstellung nach § 153a StPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A bringt den Liebhaber seiner Verlobten V, den Nachbarn N vorsätzlich um. V ist dabei anwesend und macht sich dabei ausschließlich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (§ 323c StGB). Tage nach der Tat löst V das Verlöbnis auf. Die Staatsanwältin S stellt das Verfahren gegen V nach § 153a StPO ein, V erfüllt die Auflage. S verlangt nun, dass die V als Zeugin im Verfahren gegen A aussagt.
Einordnung
Beweisperson – Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht bei Verlöbnis sowie Einstellung nach § 153a StPO
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