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Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die 16-jährige M hat von Vermieter V eine Garage gemietet, in der sie alte Mofas repariert. V will die Garage für sein neues Auto nutzen. Da er weiß, dass M minderjährig ist, händigt V der M eine an ihre Eltern (E) gerichtete Kündigung aus und bittet M um Übergabe an die E.

Einordnung

Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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