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Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Ladenschließung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V vermietet an M ein Bekleidungsgeschäft mit Gewerbemietvertrag vom 01.01.2015 zu monatlicher Miete von €5.000. Wegen der Corona-Pandemie verordnet Land L die Schließung sämtlicher Einzelhandelsgeschäfte vom 18.03. bis 20.04.2020. Dies führt bei M zu erheblichen Liquiditätslücken. M zahlt die Miete für April nicht.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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