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Protokollverlesung bei Zeugnisverweigerungsrecht in Der Hauptverhandlung - Nichtrichterliche Vernehmung

einfach
schwer64 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T hat ein Tipico-Wettbüro ausgeraubt. Seine Ehefrau E belastet ihn im Ermittlungsverfahren in einer Zeugenvernehmung durch Polizist P schwer, trotz Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO). In der Hauptverhandlung macht E von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Einordnung

Protokollverlesung bei Zeugnisverweigerungsrecht in Der Hauptverhandlung - Nichtrichterliche Vernehmung

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