4,8(44.834 mal geöffnet in Jurafuchs)
Ausschluss nach § 817 S. 2: Radarwarngerät
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Preis von €1.000. Für beide erkennbar ist der Vertragszweck, das Gerät im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung zu verwenden. Das Gerät warnt K mehrfach nicht vor Radarfallen. Daraufhin will K das Gerät zurückgeben und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Ausschluss nach § 817 S. 2: Begrenzung auf den Gegenstand der Leistung (Darlehen)
Bank B gewährt dem S ein Darlehen in Höhe von 100.000 für 12 Monate. Der Zins liegt bei 17 %, wobei 4 % marktüblich sind. B zahlt S den Betrag in bar aus. S hört später, der Vertrag sei nichtig und will die 100.000 € nicht zurückzahlen.
Ausschluss nach § 817 S. 2 BGB: Schwarzarbeiterfall
K beauftragt den H damit, größere Handwerksarbeiten „schwarz“ durchzuführen, das heißt H führt weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge ab („Ohne-Rechnung-Abrede“). H weiß zwar, dass er hiermit gegen das Verbot der Schwarzarbeit verstößt, denkt aber gleichwohl, der Vertrag mit K sei wirksam. Als H nach Fertigstellung seinen Lohn fordert, verweigert K die Zahlung.