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§ 475 Abs. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K kauft bei Internethändler I eine Jacke, welche I noch dutzende Male auf Lager hat, für €150 auf Rechnung. Sie vereinbaren die Versendung an Ks Wohnort. Nach Übergabe an das durch I ausgewählte Versandunternehmen geht die Jacke unverschuldet verloren. I verlangt Zahlung.
Einordnung
§ 475 Abs. 2 BGB
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§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung
Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein neues Pegasus-Fahrrad. Sie vereinbaren, dass Mängelrechte in 18 Monaten ab Ablieferung verjähren sollen. Nach 13 Monaten bricht wegen eines Materialfehlers der Rahmen des Rads in der Mitte durch.

Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
K kauft auf der Internetseite des V Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. V garantiert, dass die Lebensmittel immer noch genießbar sind, was zutrifft. Vor dem Abschluss des Kaufs muss K ein Kästchen ankreuzen, welches ihn erneut auf das abgelaufene MHD hinweist.