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Pfandrecht: Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Pfandrechtsgläubiger
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Pfandgläubigerin G gibt sich gegenüber dem gutgläubigen Dritten D als Eigentümer eines verpfändeten Diamantrings aus. Den Ring hatte Sicherungsgeber und Eigentümer E der G gegeben, um einen von G zur Verfügung gestellten Kredit abzusichern.
Einordnung
Pfandrecht: Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Pfandrechtsgläubiger
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Pfandrecht: Gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts
G ist Gläubiger eines Pfandrechts an einem Siegelring, welchen Pfandgeberin P für G zur Absicherung eines Kredits bestellt hatte. Die Kreditforderung samt Pfandrecht tritt G an den Dritten D ab. Tatsächlich war die Pfandrechtsbestellung jedoch unwirksam.
Schuldbeitritt: § 401 BGB analog
Um die Kreditforderung des G gegen S abzusichern, tritt S2 der Schuld des S bei. Die Forderung gegen S tritt G an die Dritte D ab.