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Berliner Mietendeckel – Gesetzgebungskompetenz des Landes?

streitig (herrschende Meinung vs. starke Mindermeinung)
einfach
schwer71 % lösen richtig
9. Mai 2023
39 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration zum Berliner Mietendeckel (BVerfGE 157-223): Das Land Berlin - der Berliner Bär - wollte Mietern Mieterhöhungen verbieten. Das ist verfassungswidrig.

Im Bundesland Berlin steigen die Mieten immer weiter an. Das Abgeordnetenhaus beschließt daher ein Gesetz zur Regulierung des Wohnungsmarkts (MietenWoG), das die Miethöhen für die nächsten fünf Jahre "einfriert" und die Mieten auf eine gesetzlich bestimmte Maximalhöhe herabsetzt.

Einordnung

Im Bundesland Berlin steigen die Mieten immer weiter an. Das Abgeordnetenhaus beschließt daher ein Gesetz zur Regulierung des Wohnungsmarkts (MietenWoG), das die Miethöhen für die nächsten fünf Jahre „einfriert“ und die Mieten auf eine gesetzlich bestimmte Maximalhöhe herabsetzt. Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz für verfassungswidrig, da es bereits an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlins scheitert. Wir haben euch den Fall in der Jurafuchs App aufbereitet. Euch erwartet: Detaillierter Aufbau der abstrakten Normenkontrolle und Erläuterungen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

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