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Erforderlichkeit („nicht anders abwendbar“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Als Z in der Frankfurter Innenstadt joggt, sieht sie, wie T auf O einsticht. Z kann als einzige Zeugin das Geschehen wiedergeben. Damit er nicht verurteilt wird, droht T der Z, sie und ihre Familie zu töten, sofern sie gegen ihn aussagt. Z sagt aus, eine Frau habe zugestochen.
Einordnung
Erforderlichkeit („nicht anders abwendbar“)
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