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IT-Grundrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eine gesetzliche Regelung erlaubt es den Behörden sog. Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Dabei werden die PCs (sog. informationstechnische Systeme) straftatverdächtiger Personen mittels heimlich installierter Software ausgespäht. Betroffene B legt Verfassungsbeschwerde ein.
Einordnung
IT-Grundrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts?
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Islamisches Gebet in der Schulzeit?
Am Gymnasium G werden Schülerinnen, die kein Kopftuch tragen, gemobbt. Um die Glaubenskonflikte zu entschärfen, will der Direktor D die Religionsausübung gemäß der Schulordnung nur noch im Rahmen des Religionsunterrichts erlauben. Schüler S (16 J.) ist Muslim. Er will im Schulflur beten.
Kruzifix-Beschluss (BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 1995 darüber zu entscheiden, ob § 13 Abs. 1 BayVSO, der vorschreibt, dass in jedem bayerischen Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen ist, verfassungswidrig sei. Durch die Kreuze im Klassenraum wird die Freiheit der Schüler:innen berührt, von Glaubenssymbolen nicht geteilter Religionen fernzubleiben. Überdies befinden sich die Schüler:innen im Schulunterricht in einer unausweichlichen Situation, die nicht von Freiwilligkeit geprägt ist. Dies widerspricht gerade dem Minderheitenschutz, den Art. 4 Abs. 1 GG intendiert. Die Schule als staatliche Institution muss dabei in den Grenzen der zulässigen religiösen Bezüge grundsätzlich neutral bleiben. § 13 Abs. 1 BayVSO ist daher nichtig. § 13 Abs. 1 BayVSO verstößt mithin gegen die negative Glaubensfreiheit.