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IT-Grundrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts?

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Eine gesetzliche Regelung erlaubt es den Behörden sog. Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Dabei werden die PCs (sog. informationstechnische Systeme) straftatverdächtiger Personen mittels heimlich installierter Software ausgespäht. Betroffene B legt Verfassungsbeschwerde ein.

Einordnung

IT-Grundrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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