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Europäischer Haftbefehl – Befugnis deutscher Staatsanwaltschaften
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Staatsanwaltschaft Zwickau erlässt einen Europäischen Haftbefehl gegen den rumänischen Staatsangehörigen R, der dann in Irland festgenommen und inhaftiert wird. R rügt vor dem irischen Gericht, die deutsche Staatsanwaltschaft sei nicht zum Erlass solcher Haftbefehle befugt.
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