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Rechtsmittelverzicht nicht erklärt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Astrid (A) wird zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Hauptverhandlungsprotokoll wurde protokolliert, sie habe auf Rechtsmittel verzichtet. A und ihre Verteidigerin sind sich sicher, einen solchen Verzicht nicht erklärt zu haben. Richterin und Protokollführer erinnern sich nicht mehr.
Einordnung
Rechtsmittelverzicht nicht erklärt
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