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Bürgschaftsforderung entsteht erst bei Auszahlung des Darlehens

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S nimmt bei G ein Darlehen auf um sich den Traum vom eigenen Mini Cooper zu verwirklichen. Zur Absicherung der Darlehensforderung verlangt G eine Absicherung in Form der Bürgschaft. Mutter M einigt sich formgerecht mit G für ihren Sohn S zu bürgen. Das Darlehen wurde bislang noch nicht ausgezahlt.

Einordnung

Bürgschaftsforderung entsteht erst bei Auszahlung des Darlehens

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