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„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Zulässigkeit)

einfach
schwer79 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Hochzeitsausstatter H aus Hamburg betreibt in den Räumen der E eine Boutique. Dort hat H eine teure Mingvase aufgestellt. Als H weder Rechnungen seines Lieferanten L noch die Pacht an E bezahlt, lässt L die Mingvase pfänden.
Wie kommt E an die Pachtzahlung?

Einordnung

„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Zulässigkeit)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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