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Aufwendungsersatz im Mietrecht für Kosten der Selbstvornahme
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

M lebt in einer von V vermieteten Wohnung. Als im September bei Temperaturen von 18°C die Zentralheizung ausfällt, versucht sie vergeblich, ihren Vermieter telefonisch zu erreichen. Deshalb bestellt sie kurzerhand selbst einen Handwerker, der die Heizung wieder repariert (Kosten: €500). Sie verlangt von V Aufwendungsersatz.
Einordnung
Aufwendungsersatz im Mietrecht für Kosten der Selbstvornahme
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