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Anspruch auf Polizeischutz?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E ist Eigentümerin eines besetzten Gebäudes. Das Bezirksamt gab ihr auf, den Brandschutz durch einen Sachverständigen S überprüfen zu lassen. E bat um Polizeischutz wegen drohender Angriffe seitens der Bewohner. Der Polizeipräsident lehnte dies ab. E ersucht Eilrechtsschutz. Hinweis: Sowohl die Polizei als auch das Bezirksamt handeln für das Land Berlin. Antragsgegner ist das Land Berlin.
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Anfängliche Unmöglichkeit und fehlendes Vertretenmüssen
V trifft K in Freiburg, um ihren Oldtimer „Tommy“ zu verkaufen. Noch vor Vertragsabschluss stehlen unbekannte Diebe „Tommy“ aus Vs gut gesichertem Ferienhaus auf Rügen. K, der zur Abholung mit V nach Rügen gekommen war, verlangt Ersatz seines entgangenen Gewinns für den geplanten Weiterverkauf sowie der Fahrtkosten.
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