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Freiwilligkeit des Rücktritts bei Notruf aus Angst vor Strafe?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T will O töten und schlägt mit einem Hammer auf ihn ein. Er erschrickt so vor Os Verletzungen, dass er ablässt. T glaubt, O wird ohne Hilfe sterben. Aus Angst vor den strafrechtlichen Folgen gerät T in Panik. Ohne klar denken zu können, erzählt T der P, O sei von einem Dritten angegriffen worden. P ruft einen Krankenwagen, wodurch O überlebt.
Einordnung
Freiwilligkeit des Rücktritts bei Notruf aus Angst vor Strafe?
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