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Grundfall: Vorverfahren als Voraussetzung der Anfechtungsklage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Hundehalterin H geht mit ihrem Mops in Berlin immer ohne Leine spazieren. Behörde B schickt H ein Schreiben, mit dem B die H verpflichtet, ihren Mops an der Leine zu führen, weil dieser gefährlich sei. H ist empört und will sofort Klage erheben, um ihrem Mops wieder freien Lauf zu lassen.
Einordnung
Grundfall: Vorverfahren als Voraussetzung der Anfechtungsklage
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Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens: Ausgangsbehörde hilft ab
Die Gemeinde G in NRW erlässt als zuständige Baubehörde gegen Prinzessin P eine Verfügung, ihr Schloss abzureißen (§ 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW). Das Schloss ist jedoch baurechtsmäßig, die Abrissverfügung ist rechtswidrig. P ist empört und erhebt Widerspruch bei G.
Gesetzlich gesondert angeordnetes Widerspruchsverfahren
B ist Beamte in einem Bundesministerium. Sie hat Anspruch auf eine regelmäßige dienstliche Beurteilung durch ihren Vorgesetzten V. Nachdem B diese – trotz mehrfacher Nachfrage – nicht erhält, will B rechtliche Schritte einleiten.