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Strafbarkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A filmt nachts per Handy, wie die Polizei eine Gruppe an einem frei zugänglichen Teich kontrolliert. Zwar filmt sie nur den Boden, zeichnet aber bewusst den Ton von Gesprächen bei Personenkontrollen auf. A betont laut, dass sie alles filmt, und hört trotz Aufforderung nicht auf.
Einordnung
Immer häufiger werden Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit von betroffenen oder unbeteiligten Personen gefilmt oder aufgenommen. Mit der strafrechtlichen Relevanz der Aufnahme eines rechtmäßigen Polizeieinsatzes hatte sich mit dem OLG Zweibrücken nun erstmalig auch ein Obergericht inzident zu befassen. Nicht nur aufgrund der Aktualität dieses Phänomens, sondern auch dem Umstand, dass in der Prüfung der Umgang mit der weitgehend unbekannten Norm der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes getestet werden kann, eignet sich die Entscheidung hervorragend, um Examenskandidatinnen in der schriftlichen oder mündlichen Prüfung herauszufordern.
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