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Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs, das im Rahmen einer Probefahrt entwendet wurde
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
D besucht das Autohaus A. Dort vereinbart er eine Probefahrt mit einem Wohnmobil. Er bekommt den Schlüssel ausgehändigt und fährt davon. D verschwindet mit dem Wohnmobil. Danach verkauft und übereignet er dieses unter Vorlage von gefälschten, aber täuschend echt wirkenden KFZ-Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) am Hamburger Hauptbahnhof an das Ehepaar E, das D für den Eigentümer hält.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Modifikation: Abhandenkommen
D vereinbart im Autohaus A eine Probefahrt. Er fährt mit einem Mitarbeiter des A davon. Nach Beendigung der Probefahrt behält D heimlich den Zweitschlüssel ein und fährt allein davon. Danach verkauft und übereignet er dieses unter Vorlage von gefälschten, aber echt wirkenden KFZ-Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) an G, der D für den Eigentümer hält.
Analoge Anwendung von § 952 BGB
E ist Eigentümer eines Autos. Dieses verkauft und übereignet er an K, der den Kaufpreis bar entrichtet. Aus Vergesslichkeit behält E die Zulassungsbescheinigung Teil II bei sich. K fordert die Übereignung der Zulassungsbescheinigung Teil II.