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Nichtleistungskondiktion: das äußere Erscheinungsbild einer Sache vom Zuweisungsgehalt des Eigentums nicht erfasst
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B besitzt Ferienwohnungen. Um zu zeigen, wie gut sich diese in die idyllische Landschaft einfügen, fotografiert B für die Anzeige von der Straße aus auch die umliegenden Häuser inklusive As Haus. A möchte nicht, dass sein Haus ohne Zustimmung fotografiert wird.
Einordnung
Nichtleistungskondiktion: das äußere Erscheinungsbild einer Sache vom Zuweisungsgehalt des Eigentums nicht erfasst
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auf dessen Kosten: Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung
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