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Unterlassungsanspruch gegenüber staatlicher Berichterstattung („AfD‑Prüfverfahren“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Presse berichtet, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stehe davor, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) als extremistische Bestrebung i.S.d. § 3 BVerfSchG einzustufen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) schreibt auf seinem Twitter-Account, dass es ein BfV-Gutachten über die AfD ergebnisoffen prüfe.
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