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Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11.) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12. für €50 ein anderes, gleichwertiges Ringlicht und verlangt hierfür am selben Tag Schadensersatz.
Einordnung
Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf
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