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Abwandlung: Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (grobe Fahrlässigkeit)

einfach
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7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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U leiht sich Es Sportwagen für eine Spritztour in die Berge. Dort trifft sie S, der sie den Wagen spontan veräußert. U versichert, sie sei Eigentümerin, auch wenn sie die Zulassungsbescheinigung II nicht vorlegen könne. S fährt den Wagen 11 Jahre lang, bis E ihn wiederfindet und Herausgabe verlangt.

Einordnung

Abwandlung: Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (grobe Fahrlässigkeit)

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