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Nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Hundehalter H glaubt, dass sein Hund den Nachbargarten der N verwüstet hat und zahlt €500 Schadensersatz. Tatsächlich zerstörte das Hausschwein des S den Garten. Da N mittlerweile pleite ist, will H die Zahlung als Leistung des S gelten lassen und von S das Geld zurück.
Einordnung
Nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung
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