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Abwandlung: Eigentumserwerb des Diebs durch Verbindung mit Grundstück
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
D entwendet aus dem Lager der Unternehmerin U mehrere mittelalterliche Steine (Wert: €500). Mit den Steinen baut er eine Mauer auf seinem Grundstück. U verlangt anschließend Herausgabe der Steine von D.
Einordnung
Abwandlung: Eigentumserwerb des Diebs durch Verbindung mit Grundstück
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