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Corona-Betriebsschließungen – Tragfähige Rechtsgrundlage (§ 28 Abs. 1 IfSG)?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird durch § 5 CoronaVO der Betrieb ihres Warengeschäfts in Köln untersagt. Sie hält diese Norm für verfassungswidrig, u.a. wegen Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, und begehrt deren vorläufige Außervollzugsetzung.
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Rechtmäßigkeit des Verbots einer Corona-Demonstration
Querdenker Q meldet für den 29.08. eine Demo mit 20.000 Teilnehmern an. Die zuständige Behörde P erlässt am 26.08. wegen der Infektionsgefahr ein Versammlungsverbot und stützt sich auf Erfahrungen aus vergangenen Querdenker-Demos. P ordnet auch die sofortige Vollziehbarkeit an.
Verbot einer Dauermahnwache während Corona-Pandemie
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