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Elternhaftung bei Verletzung des eigenen Kindes durch den Familienhund
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V geht mit Tochter T, für die er sorgeberechtigt ist, und seinem Hund spazieren. Plötzlich rennt der Hund los und spannt dadurch die Hundeleine, über die T stolpert und sich verletzt. V unterhält bei H eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. V tritt etwaige Ansprüche gegen H an T ab.
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Der zweijährige K fällt von der unzureichend gesicherten Rutsche eines Spielplatzes der Stadt B, als der stets leicht fahrlässige Vater V mal wieder einen Moment lang unaufmerksam ist. K verlangt von B Schadensersatz.
Aufsichtspflichtverletzung der Eltern – Ansprüche des verletzten Kleinkinds
V besucht mit seiner 3-jährigen Tochter T ein Reitturnier. Auf dem Gelände steht ein Pferdeanhänger. Darin ist das Pferd des Freizeitreiters R angeleint. Wegen Hitze ist die Anhängertür geöffnet. Während sich V mit anderen Besuchern unterhält, steigt T in den Anhänger, wo das Pferd erschrickt und sie verletzt.