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Sekundäre Darlegungslast des Herstellers zu Abschalteinrichtungen („Dieselskandal“)

Diesel-Abgasskandal
einfach
schwer83 % lösen richtig
8. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K kauft von D einen VW Eos. Das Fahrzeug verfügt über die „Dieselskandal-Software“ und hält deshalb im Prüfbetrieb, nicht aber im Normalbetrieb die Abgasnorm Euro 5 ein. K behauptet, frühere Vorstände von VW hätten den Einsatz der Software gebilligt. Sie klagt gegen VW auf Schadensersatz.

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