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Kfz–Brand in Lagerhalle – Zurechnung der Betriebsgefahr
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Fahrzeughalter B hat einen Unfall. Sein beschädigtes Auto ist nicht mehr fahrbereit. B lässt es von K abschleppen. K bringt das Auto in ihre Lagerhalle. Es wird nicht mehr bewegt. Drei Tage später brennt das Auto aufgrund eines technischen Defekts. Dabei wird die Lagerhalle beschädigt.
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