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Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A kauft bei V für ihre Freundin Trudi zum Geburtstag eine Schachtel Schnapspralinen, die sie selbst gar nicht mag. Als sie feststellt, dass Trudis Geburtstag erst in einem Monat ist, möchte sie die Pralinen „zurückgeben“.
Einordnung
Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?
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Inhaltsirrtum – Abgrenzung zu „reinem Rechtsirrtum“
V verkauft K seinen gebrauchten „Bulli“. Als K wegen des durchgerosteten Auspuffs Sachmängelgewährleistungsrechte geltend machen will, erklärt V die Anfechtung. Er sei davon ausgegangen, dass der Verkäufer bei Gebrauchtwagen keine Mängelgewährleistung schulde.
Inhaltsirrtum bei vorstellungsloser Unterzeichnung einer Urkunde?
Rechtsanwältin R unterschreibt immer alles ungelesen, was ihr der Angestellte A vorlegt, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Sie unterzeichnet deshalb auch – ungelesen – einen Kaufvertrag mit S für einen Samsung Fernseher.