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Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A kauft bei V für ihre Freundin Trudi zum Geburtstag eine Schachtel Schnapspralinen, die sie selbst gar nicht mag. Als sie feststellt, dass Trudis Geburtstag erst in einem Monat ist, möchte sie die Pralinen „zurückgeben“.

Einordnung

Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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