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Unmittelbarkeitsgrundsatz - Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
3 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Omi O wird von Räuber R am Sparkassen-Geldautomat ausgeraubt. Sie wird von Polizist P als Zeugin vernommen. Die Aussage wird protokolliert. O sagt bei der späteren Vernehmung in der Hauptverhandlung teilweise etwas anderes, als bei der Vernehmung vor P.

Einordnung

Unmittelbarkeitsgrundsatz - Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen

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