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Ausnahmsweise Verlesung nach § 251
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Dieb D stiehlt Opi O dessen Gehstock. O wird von Polizist P umfangreich als Zeuge vernommen. Kurz vor der Hauptverhandlung stirbt O.
Einordnung
Ausnahmsweise Verlesung nach § 251
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