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Corona-Pandemie – Zulässigkeit von Ausgangsbeschränkungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
In Bayern gelten vom 20.3. bis 19.4. Ausgangsbeschränkungen; das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur mit triftigen Gründen erlaubt (§ 4 Abs. 2 Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVO). D hält dies für verfassungswidrig, bleibt aber in allen Instanzen erfolglos.
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Corona-Pandemie – Gottesdienstverbote an Ostern zulässig?
Katholik K besucht regelmäßig die Heilige Messe. Er begehrt beim BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um § 1 Abs. 5 der Hessischen Corona-VO außer Vollzug zu setzen. Dort werden u.a. Zusammenkünfte in Kirchen für ca. 4 Wochen, auch über die Osterfeiertage, untersagt.
Corona-Maßnahmen – Milderes Mittel statt Versammlungsverbot?
A meldet am 10.4. eine Versammlung für den 18.4. an. Dabei wollen 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen demonstrieren. Die Behörde lehnt pauschal ab, da die Versammlung nach der BWCoronaVO verboten sei. A begehrt vor den Verwaltungsgerichten erfolglos eine Ausnahmegenehmigung.