Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Verurteilung als faktischer Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung
Atomkraftgegner A organisiert eine unangemeldete Demo in der baden-württembergischen Stadt H. Er erteilt dabei über Funk Anweisungen, u.a. zur Beendigung der Versammlung. Da ein Veranstalter nicht auszumachen ist, verhängen die Fachgerichte strafrechtliche Sanktionen gegen A.
Anmeldepflicht bei Eilversammlung
Die Nachrichten melden, dass überraschend Diktator D am nächsten Tag in Berlin erwartet wird. Bürger V ist empört und organisiert für den nächsten Morgen eine „Demo gegen D“. Die Versammlung verläuft reibungslos, war aber nicht angemeldet. V wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Grundfall zur Anmeldepflicht (§ 14 Abs. 1 VersG)
B veranstaltet im Berliner Tiergarten die lang geplante Versammlung „Böse Biene“ gegen das Bienensterben, zu der 50 Menschen kommen. Die Versammlung verläuft reibungslos, war aber nicht angemeldet. B wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Anmeldepflicht bei Spontanversammlung
Am Informationsstand der N-Partei skandieren deren Mitglieder Parolen. A läuft vorbei und regt sich lautstark über den Stand auf. 20 Schaulustige treten hinzu, stimmen aber bald in As Protest ein. Polizistin P löst As Protest auf, weil er nicht angemeldet ist.
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