Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung: 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Einführungsfall Verhältnismäßigkeit
Behörde B untersagt formell rechtmäßig nach § 15 Abs. 1 VersG eine von V geplante Versammlung, weil B konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass es zu vereinzelten Ausschreitungen mit Teilnehmenden einer Gegendemonstration kommen könnte. V ist der Meinung, das Verbot sei rechtswidrig.
Ermessensfehlerfreie Störerauswahl – Störung der Versammlung durch Dritte
Bei einer Demo der rechten Partei R tauchen plötzlich linke Gegendemonstranten auf. Es bestehen konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für gegen R gerichtete Angriffe. Verstärkung kann nicht mehr gerufen werden, sodass die zuständige Behörde die Versammlung der R auflöst. R hält die Auflösung für rechtswidrig.
Anforderungen an Gefahrenprognose 2 – Befassen mit Gegenindizien
Querdenker Q meldet für den 29.08.2020 eine Demo in Berlin mit 20.000 Teilnehmern inklusive Hygienekonzept an. Die zuständige Behörde P erlässt am 26.08.2020 wegen der Infektionsgefahr ein Versammlungsverbot und stützt sich auf Erfahrungen aus vergangenen Querdenker-Demos. Q geht dagegen gerichtlich vor.
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