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BT 8: Aussagedelikte: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 8: Aussagedelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Grenzen der beleidigungsfreien Sphäre

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Strafbarkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen?

Immer häufiger werden Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit von betroffenen oder unbeteiligten Personen gefilmt oder aufgenommen. Mit der strafrechtlichen Relevanz der Aufnahme eines rechtmäßigen Polizeieinsatzes hatte sich mit dem OLG Zweibrücken nun erstmalig auch ein Obergericht inzident zu befassen. Nicht nur aufgrund der Aktualität dieses Phänomens, sondern auch dem Umstand, dass in der Prüfung der Umgang mit der weitgehend unbekannten Norm der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes getestet werden kann, eignet sich die Entscheidung hervorragend, um Examenskandidatinnen in der schriftlichen oder mündlichen Prüfung herauszufordern.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Beleidigung in sozialen Netzwerken – Hassrede und Meinungsfreiheit („Künast-Fall“)

Der Beschluss des KG Berlin befasst sich mit den Grenzen der Meinungsfreiheit und unzulässigen beleidigenden Kommentaren im Internet („Hassrede“). Geradezu lehrbuchhaft wird hier die Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzers auf der einen Seite mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Renate Künast auf der anderen Seite abgewogen. Aufgrund der Verflechtung des Strafrechts und öffentlichen Rechts und dem Umstand, dass es ein sehr prominentes Opfer betrifft, ist der Fall höchst examensrelevant.

Die wütende Social-Media Nutzerin U kommentiert unter ein Foto des C mit seiner Freundin, dass C schwul sei.
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"Schwul" kann strafbare Beleidigung sein - Jurafuchs

Das OLG Köln hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Begriff „schwul“ eine strafbare Beleidigung darstellt oder nicht. Während die Vorinstanz dies für den vorliegenden Fall noch ausgeschlossen hatte, kam das OLG zu dem Schluss, dass es sich hier je nach Umstand des konkreten Einzelfalles durchaus um eine strafbare Beleidigung handeln könne.