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Ausschluss eines Mitglieds des „III.–Weg“ aus dem Rechtsreferendariat
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K ist Mitglied und Funktionär in der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“. Er stellt nach seinem Jurastudium einen Antrag auf Aufnahme in das Rechtsreferendariat in Bayern zum Einstellungstermin 01.04.2020. Der Präsident P des OLG lehnt Ks Antrag mit Hinweis auf die Parteimitgliedschaft wegen fehlender Eignung ab.
Einordnung
Ausschluss eines Mitglieds des „III.–Weg“ aus dem Rechtsreferendariat
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