4,8(4.793 mal geöffnet in Jurafuchs)
Die Polizei - Repressive und präventive Tätigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Polizisten A und B finden M und O in deren gemeinsamen Wohnung vor. O versichert den Beamten glaubhaft, er habe Angst, der betrunkene M könne gegen ihn gewalttätig werden. Die Beamten nehmen M mit in die Ausnüchterungszelle.
Einordnung
Die Polizei - Repressive und präventive Tätigkeit
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Die Polizei - Befugnisse und Weisungsgebundenheit
Ermittlungsrichterin R ordnet die Durchsuchung von Bs Wohnung an. Staatsanwalt S weist den Polizisten P an, die Durchsuchung vorzunehmen. P weigert sich, da er dies für unzweckmäßig hält. Stattdessen entschließt er sich auf eigene Faust, Cs Wohnung durchsuchen zu lassen.

Der Verletzte
Der V erwischt B dabei, wie B ihn durch sein Badezimmerfenster auf der Toilette sitzend fotografiert. B machte sich damit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar. V überlegt, wie er weiter vorgeht.