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Die Polizei - Befugnisse und Weisungsgebundenheit

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Ermittlungsrichterin R ordnet die Durchsuchung von Bs Wohnung an. Staatsanwalt S weist den Polizisten P an, die Durchsuchung vorzunehmen. P weigert sich, da er dies für unzweckmäßig hält. Stattdessen entschließt er sich auf eigene Faust, Cs Wohnung durchsuchen zu lassen.

Einordnung

Die Polizei - Befugnisse und Weisungsgebundenheit

Wie funktioniert Jurafuchs?

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