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Beurteilung der Eignung als Bewerber für die Polizei bei verfassungsfeindlichen Chatnachrichten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K bewirbt sich in Berlin um eine Ausbildung im mittleren Polizeidienst unter Begründung eines Beamtenverhältnisses ab dem 01.09.2022. Er wird wegen fehlender persönlicher Eignung abgelehnt, mit der Begründung, dass er in Chats mehrfach Bilder verfassungsfeindlichen Inhalts geteilt hat.
Einordnung
Beurteilung der Eignung als Bewerber für die Polizei bei verfassungsfeindlichen Chatnachrichten
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