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Begriff und Rechtsstellung des Beschuldigten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B wird von Polizistin P erwischt, wie er nachts aus einem Wohnungsfenster steigt. Als P ihn kontrolliert, findet sie in Bs Rucksack zahlreiche Wertsachen. P bringt B zur Wache, um seine Identität festzustellen. Dort befragt P ihn ohne Weiteres, bis B die Tat gesteht.
Einordnung
Begriff und Rechtsstellung des Beschuldigten
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Begründung der Beschuldigtenbestellung - Vernehmung als konkludenter Willensakt
Bs Frau und Tochter verschwinden spurlos. Die Polizei verdächtigt B des Mordes und vernimmt ihn. Sie halten ihm „Schwachstellen“ seiner Aussage vor, die ihn „nur noch verdächtiger“ machten und fordern ihn auf, den Fundort der Leichen zu verraten. Erst am Tag danach leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen B ein.

Begründung der Beschuldigteneigenschaft - Willkürliches Vorenthalten der Beschuldigteneigenschaft
Polizistin P findet die Leiche der L. Als sie Tage später am Tatort Wache hält und B begegnet, fragt P ihn, ob er etwas gesehen habe. B beginnt zu erzählen. Als er Dinge preisgibt, die nur der Täter wissen kann, ist P sicher, dass B der Täter ist. P lässt B weiterreden, ohne ihn zu belehren.