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Hotelkosten bei Beherbergungsverbot wegen Corona–Pandemie

einfach
schwer85 % lösen richtig
8. Mai 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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T bucht 2019 zu einem nicht stornierbaren Tarif ein Hotelzimmer bei H für die Zeit vom 14.05.-16.05.2020. Weil die Regierung am 06.05.2020 ankündigt, das Beherbergungsverbot im Rahmen der COVID-Pandemie drei Wochen zu verlängern, „storniert“ T per Mail die Buchung und verlangt das gezahlte Entgelt zurück.

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