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Beitragserstattung bei geschlossenen Fitnessstudios während der Coronapandemie

einfach
schwer75 % lösen richtig
9. Mai 2023
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs-Illustration zum Fall zu Geld zurück bei geschlossenen Fitnessstudios (BGH, Urt. v. 04.05.2022 – XII ZR 64/21): Kunde M steht vor dem wegen Covid-19 geschlossenen Fitnessstudio und denkt "Deswegen soll ich zahlen?".
M schließt mit V einen Jahresvertrag über eine Fitnessstudiomitgliedschaft ab dem 01.12.19. Während der coronabedingten Schließung (16.3.20-4.6.20) zieht V die Beiträge weiter ein. M kündigt und fordert Rückzahlung. Eine der Schließungszeit entsprechende Vertragsverlängerung lehnt M ab.

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