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Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier
Sachverhalt
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Corona-Schließungen – Vertragsanpassung der Gewerbemiete nach § 313 BGB
Spielhallenbetreiber M mietet für seine Spielhalle Gewerberäume von V (monatliche Miete: 1.500 €). Im April und Mai 2020 zwingt ihn die Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zur Schließung der Spielhalle. V verlangt weiterhin Mietzahlung.
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – XII ZR 8/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Als unmittelbare Reaktion auf die COVID-19-Pandemie mussten im März 2020 die Einzelhändler ihre Läden schließen. Da viele Händler ihre Geschäftsräume lediglich angemietet hatten, stellte sich die Frage, ob sie verpflichtet waren, für den Zeitraum Miete zu zahlen. Die Instanzgerichte kamen hier zunächst zu unterschiedlichen Ergebnissen. Mit der hier behandelten Entscheidung äußerte sich der BGH erstmalig zu dieser Frage und sorgte für Klarheit. Er bediente sich hierfür eines Instituts, welches seine Anfänge in der Hyperinflation 1923 nahm: Der Störung der Geschäftsgrundlage!