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Rechtsmittelverzicht: Unrichtige richterliche Auskunft
einfach
schwer79 % lösen richtig
6. Juli 2026
17 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheAnton (A) steht vor Gericht. Der Richter teilt ihm mit, die Strafaussetzung einer früheren Verurteilung könne aufgrund des Ablaufs des Bewährungszeitraumes auch bei erneuter Verurteilung nicht mehr widerrufen werden. A legt deshalb ein Teil-Geständnis ab und verzichtet nach Verkündung des Urteils auf Rechtsmittel. Als die Staatsanwaltschaft beantragt, die Strafaussetzung zu widerrufen, will A doch Rechtsmittel einlegen.
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